Alle Arten von Unterkünften (Hotels, Aparthotels, Lodges, B & B usw.) sind geöffnet, mit Ausnahme ihres Restaurants, ihrer Trinkgelegenheiten und ihrer anderen gemeinsamen Einrichtungen (z. B. Schwimmbad, Fitnessraum, Fitnessraum, gemeinsames Bad usw.). Feriendörfer, Bungalowparks und Campingplätze sind jedoch ab dem 3. November 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen, mit Ausnahme von Ferienunterkünften, Bungalows, Chalets und Campingeinrichtungen, die zur Nutzung genutzt werden. des Eigentümers und / oder seines Haushalts oder eines Haushalts, der dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und nur für diesen Zweck.
In Bezug auf die Anzahl der Gäste pro Wohneinheit gelten die gleichen Regeln wie für private Zusammenkünfte zu Hause. Das heißt, jeder Haushalt ist berechtigt, eine Wohneinheit zwischen ihnen oder mit maximalem engen Kontakt zu mieten.
Darüber hinaus wird von Reisen ins Ausland dringend abgeraten, auch wenn die Grenzen nicht gemäß europäischen Abkommen geschlossen werden.